Dr. Claudia Schoene

Tierärztin, Fachtierärztin für Epidemiologie und Tropenveterinärmedizinerin.

Dr. Claudia Schoene ist Tiermedizinerin, Fachtierärztin für Epidemiologie und Tropenveterinärmedizinerin.

Sie hat ein Diploma in Animal Health Management an der FU Berlin gemacht und ein 

Master of Science in Wildlife Management an der University of Pretoria in Südafrika.

Während ihres zehnjährigen Aufenthaltes in verschiedenen ost- und südafrikanischen Ländern, hat sie unter anderem die erfolgreiche letzte Suche nach dem letzten schwarzen Nashorn im Akagera Nationalpark in Ruanda initiiert, organisiert und teilweise finanziert. 

Als Gründerin und Leiterin des Amur Leopard and Wildlife Health Projects für die Zoological Society of London hat sie zwei Jahre in Fernostrußland verbracht, wo sie heute noch gute Freunde hat.

Von Januar 2008 bis  März 2011 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Institutes

und von April 2011 bis September 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Informationsstelle des Bundes für Biologische Sicherheit des Robert-Koch Institutes.

2017 war sie Projektkoordinatorin – finanziert durch das Bundeslandwirtschaftsministerium – an der Sub-regional Repräsentation für Südafrika der Welttiergesundheitsorganisation.

Sie hat in verschiedenen Kleintierpraxen gearbeitet und ab Juni 2023 eröffnet sie TiM’s Tierarztpraxis für Kleintiere in Münster.

Mit ganzem Herzen setzt sie sich für das Wohl von Mensch und Tier und die Aufklärungsarbeit ein.

„One Health und Gedöns…“

Der One Health-Gedanke und -Ansatz wie wir ihn heute kennen, hat seinen Ursprung in der Wildtier- und Tropenveterinärmedizin.
Etwa 2001 begann man, das heutige Konzept anzudenken, auszuarbeiten und stetig zu erweitern.
In den Projekten zur Arterhaltung (conservation projects) ist dieses Konzept also schon recht lange bekannt und tägliches Brot.
Auch, wenn man ‚Health‘ nicht automatisch sofort und als ersten Gedanken mit ‚Conservation‘ verbinden mag.

Schon seit vielen Jahten ist es tierseuchenrechtlich vorgeschrieben, landwirtschaftliche Nutztiere und weitere, tierseuchenrechtlich relevante Tiere beim Veterinäramt anzumelden und registrieren zu lassen.

Interessant sind hier insbesondere die folgenden Datenbanken:

TRACES – zur Anmeldung und Registrierung von Tieren und tierischen Produkten vor, während und nach dem Verbringen innerhalb der EU.
https://www.fli.de/de/service/informationssysteme-und-datenbanken/traces/
https://de.wikipedia.org/wiki/TRACES

HI-Tier – hier sind die mit einer Identitäts-Kennzeichnung (Ohrmarke, Mikrochip) versehenen landwirtschaftlichen Nutztiere (Rind, Schaf, Ziege, Schwein) und Pferde registriert.
Geburt, Besitzerwechsel oder Schlachtung sind innerhalb vorgegebener zeitlicher Fristen anzumelden und in HI-Tier einzutragen, entweder vom Landwirt selbst oder vom zuständigen (Amts)Veterinär.
https://www.hi-tier.de
Hunde, Katzen und Frettchen werden über die Mikrochip-ID und den Europäischen Heimtierausweis registriert.

TSN – das Tierseuchennachrichtensystem kommt bei Tierseuchenausbrüchen – siehe Verordnung zu anzeigepflichtigen Tierseuchen – zur Anwendung und ermöglicht unter anderem die Festlegung von Sperrbezirken und sonstigen Kontrollbereichen sowie die Identifizierung aller tierhaltender Betriebe sowie Einzeltierhalter (z.B. drei Entren im Garten) in diesen festgelegten Bereichen.
https://www.fli.de/de/service/informationssysteme-und-datenbanken/tsn/

Sämtliche für den Erreger empfänglichen Tiere im Ausbruchsbetrieb (und gegebenenfalls im gesamten Sperrbezirk und weiteren Bezirken) werden auf den jeweiligen Erreger getestet. Ist ein Tier im Bestand positiv, wird bei der Mehrzahl der Tierseuchen (siehe dazu die einzelnen Verordnungen zum Tiergesundheitsgesetz, z.B. Verordnung zum Schutz gegen die Maul-und-Klauenseuche) der gesamte Bestand gekeult (getötet und die Tierkörper sowie ihre tierischen Produkte (z.B. Milch) unschädlich entsorgt, d.h. der Lebensmittelkette entzogen).
Wenn Gründe der Seuchenbekämpfung es erfordern, können auch andere empfängliche Tiere in den genannten Bezirken gekeult werden.
Aus den und in die Bezirke besteht meist ein Transportverbot. Die jeweiligen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sind mit der EU abzustimmen.
Es ist also ganz leicht, uns auch durch ‚Feststellen‘ einer nicht-zoonotischen Tierseuche, sämtliche Lebensmittel tierischen Urspurngs zu entziehen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…!

Auch im Widttiersektor gibt es einige etablierte Datenbanken dieser Art, z.B. die CITES Trade Database https://trade.cites.org.

Wie fast alles, können auch diese Datenbanken, deren ursprünglicher Sinn und Zweck durchaus sinnvoll und lauter war und auch heute noch ist, zu einem Werkzeug der Überwachung und Unterdrückung werden.

Es braucht nur noch die digitale ID für alle Erdenbürger, um den Primaten Mensch in die bereits seit Jahren etablierte obige Netzwerkanalyse der Bewegungen von Individuen und Gruppen von Lebewesen miteinzuspinnen.

Wir dürfen da nicht mitmachen.

Ein einfaches ‚NEIN‘ genügt.

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